Beschluss:

 

Ohne weitere Wortmeldungen beschließt der Stadtrat wie folgt:

 

  1. Für das in beiliegendem Lageplan (Anlage 6) bezeichnete Gebiet wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 43/5 „AEZ Heimstättenstraße“ aufgestellt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fachbeirat einzuberufen und im Anschluss einen Bebauungsplan-Vorentwurf dem Planungs- und Bauausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.