Beschluss:

 

Der Sachvortrag der Verwaltung mit den genannten Kosten wird zur Kenntnis genommen und diesem zugestimmt.

Der Oberbürgermeister wird zum Abschluss des Überlassungsvertrages und weiteren Handlungen, die erforderlich sind, ermächtigt, um die Neulindacher Spange an den Freistaat Bayern zur Widmung als Staatsstraße zu übergeben und die bestehende Trasse der St2054 zur Ortsstraße (vgl. Stadtratsbeschluss vom 21.07.2020 – Anlage 1) abzustufen. Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden außerdem ermächtigt, gegebenenfalls erforderliche, zweckdienliche Änderungen und Ergänzungen am Vertragsentwurf (Anlage 2) vorzunehmen.