Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Sachantrag der Fraktion der CSU Nr. 021 zu entsprechen und den in Ausbildung befindlichen Erzieherpraktikanten/innen bzw. Kinderpflegerpraktikanten/innen auch während der Schulabschnitte als freiwillige Leistung ein „Taschengeld“ in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell monatlich 450,00 € zu zahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung soll nach bestandener Abschlussprüfung auf eine Vertragsdauer von drei Jahren festgesetzt werden.

 

Alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Sachantrag der Fraktion der CSU Nr. 021 nicht zu entsprechen und den in Ausbildung befindlichen Erzieherpraktikanten/innen bzw. Kinderpflegerpraktikanten/innen wie in beiden Ausbildungen generell vorgesehen sowie aus haushaltlichen Gründen während der Schulabschnitte weiterhin kein „Taschengeld“ zu zahlen. Stattdessen soll ergänzend die Erzieherausbildung im Rahmen des Modellversuchs OptiPrax des Freistaates Bayern als Alternative zur regulären Erzieherausbildung in den städtischen Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden.

 

 

Geänderter Beschluss:

 

1. Der Haupt und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Modelversuch OptiPrax des Freistaates Bayern zu ermöglichen.

 

2 Dem Antrag der CSU-Fraktion grundsätzlich zu entsprechen, jedoch soll überprüft werden, in welcher Form die freiwillige Zuwendung während der Schulausbildung ermöglicht werden kann.

 

3. Im Haushalt wird ein Betrag von 8.000 € bereitgestellt.

 

Die Entscheidung des Stadtrates wird in den April 2021 vertagt.