Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 39, Nein-Stimmen: 2

geänderten Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan G1 „Grüngürtel zwischen Rothschwaiger Forst und Staatsstraße St 2054“ wird fortgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans G1 „Grüngürtel zwischen Rothschwaiger Forst und Staatsstraße St 2054“; in der Fassung vom 10.10.2012 bzw. der vorläufigen Fassung vom 15.05.2013; wird i. V. mit den im Sachvortrag aufgeführten bzw. in der Sitzung beschlossenen Änderungen gebilligt. Es werden geeignete Festsetzungen zum Ausschluss baulicher Anlagen durch die Verwaltung erarbeitet.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in Kooperation mit KRO zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass bestehende Waldflächen möglichst erst dann gerodet werden, wenn die bereits ausgekiesten Waldflächen weitgehend wieder aufgeforstet wurden.

 

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

 

3.    Der Entwurf des Bebauungsplans trägt das Datum der Sitzung des Stadtrates vom 21.07.2020.