Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja-Stimmen: 0, Nein-Stimmen: 31

Beschluss:

 

Der Erschließungsbeitrag für den Umbau der Ganghoferstraße im Abschnitt zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Theodor-Heuss-Straße muss aufgrund der angespannten Haushaltslage erhoben werden.

Ein vollständiger Erlass des Beitrags nach Art. 13 Abs. 6 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) bzw. § 16 Abs. 2 Satz 2 Erschließungsbeitragssatzung kann nicht gewährt werden.


 

(ohne StR Halbauer, StR’in Merkl, StR Piscitelli, StR’in Geißer, StR Weber)