Sitzung: 29.09.2020 Stadtrat
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja-Stimmen: 0, Nein-Stimmen: 31
Vorlage: 2176/2020
Beschluss:
Der Erschließungsbeitrag für den Umbau der Ganghoferstraße im Abschnitt zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Theodor-Heuss-Straße muss aufgrund der angespannten Haushaltslage erhoben werden.
Ein vollständiger Erlass des Beitrags nach Art. 13 Abs. 6 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) bzw. § 16 Abs. 2 Satz 2 Erschließungsbeitragssatzung kann nicht gewährt werden.
(ohne StR Halbauer, StR’in Merkl, StR Piscitelli, StR’in Geißer, StR Weber)