Beschlussfassung:

 

Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Für das in beiliegendem Lageplan (siehe Anlage 1) bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan Nr. W1 „Sondergebiet Windenergieanlagen (WEA) im westlichen Stadtgebiet“ aufgestellt.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, potenziellen Vorhabenträgern aufzutragen, bei Einleitung eines offiziellen planungsrechtlichen Verfahrens eine informelle Öffentlichkeitsbeteiligung zu den geplanten Windkraftanlagen durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die nächsten erforderlichen Planungsschritte vorzubereiten und dem Ausschuss zu gegebener Zeit zusammen mit einem entsprechenden Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen.