Beschluss:

 

Ohne Wortmeldung beschließ der Stadtrat ungeändert wie folgt:

 

  1. Für das Stadtgebiet (Geltungsbereich) wird die 73. Änderung des Flächennutzungsplans „Konzentrationsflächen Windenergieanlagen (WEA)“ aufgestellt. Die in beiliegendem Lageplan dargestellten Flächen (Konzentrationsfläche A, B und C) bilden die sog. „Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen“ (siehe Anlage 1)

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, potenziellen Vorhabenträgern aufzutragen, bei Einleitung eines offiziellen planungsrechtlichen Verfahrens eine informelle Öffentlichkeitsbeteiligung zu den geplanten Windkraftanlagen durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die nächsten erforderlichen Planungsschritte vorzubereiten und dem Ausschuss zu gegebener Zeit zusammen mit einem entsprechenden Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen.