Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für das in beiliegendem Lageplan (siehe Anlage 1) bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan Nr. 1/5 „Südl. Schöngeisinger Straße - Ost“ aufgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf auszuarbeiten und dem Planungs- und Bauausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


StR Dr. Rothenberger ist wegen persönlicher Betroffenheit abwesend.