Beschluss:

 

1.    Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird in der vorliegenden bzw. der in der im STR geänderten Fassung beschlossen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, über die Umsetzung und den Erfolg der Maßnahmen halbjährlich im Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.

 

3.    Die Haushaltskonsolidierung wird als nachhaltige Maßnahme zur Stabilisierung und Verbesserung der Finanzlage fortgesetzt. Das Konzept ist im 2. Halbjahr 2025 fortzuschreiben.