Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0

Gemäß Artikel 54 Absatz 2 2. Halbsatz der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie § 38 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Fürstenfeldbruck sind die Niederschriften von Sitzungen städtischer Gremien vom jeweiligen Ausschuss bzw. Stadtrat zu genehmigen. Dies erfolgt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Abstimmenden (Artikel 51 Abs. 1 GO).

 

Es werden keine Einwände vorgebracht.

 

Der Haupt-und Finanzausschuss beschließt die Genehmigungen der Niederschriften der
öffentlichen Sitzungen des Haupt-und Finanzausschuss vom 07.11.2023 und
20.11.2023.