Beschluss: Kenntnis genommen

Entsprechend den Bestimmungen des Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und des § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat werden nachfolgende Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzungen vom 24.10.2023 und 28.11.2023 bekannt gegeben:

 

TOP 2

Vorkaufsrechtsanfrage vom 09.08.2023 für die Grundstücke Fl.Nr. 291, Nähe Dachauer Straße und 291/1, Dachauer Straße 6, 8, beide Gemarkung Fürstenfeldbruck

 

Das Vorkaufsrecht für die Grundstücke Fl.Nr. 291, Nähe Dachauer Straße und 291/1, Dachauer Straße 6, 8, beide Gemarkung Fürstenfeldbruck, wird nicht ausgeübt.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Negativzeugnis auszustellen.

 

 

 TOP 3

Stadtwerke Fürstenfeldbruck; Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

 

Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung gemäß § 11 lit. a) und b) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH Folgendes zu beschließen:

 

1.  Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 die Entlastung zu erteilen.

 

2.  Der Stadtrat ermächtigt im Nachhinein den Oberbürgermeister, als alleinigen Gesellschaftsvertreter der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck in der Gesellschafter-versammlung der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH die o. g. Beschlüsse zu fassen und zu vollziehen.

 

 

TOP 4

Sportzentrum III; weiteres Vorgehen zur Finanzierung unter Hinzuziehung des Berichts des Revisionsamtes

 

Der Stadtrat beschließt

 

1.  die erforderlichen Finanzmittel zum Abschluss des Sportzentrums III werden dar-lehensweise und zunächst unverzinst freigegeben. Der Stadtrat billigt die erforderlichen über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen, die Deckung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushalts durch Minderauszahlungen.

 

2.  die Beschränkung auf konstruktive Baukosten der KGr. 300 – 600 wird aufgehoben.

 

3.  Das bisherige 2-Mio.-Euro-Darlehen wird in einen Investitionskostenzuschuss umgewandelt.