Sitzung: 19.12.2023 Stadtrat
Beschluss: Kenntnis genommen
Entsprechend den Bestimmungen des
Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und
des § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat werden
nachfolgende Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen
Sitzungen vom 24.10.2023 und 28.11.2023 bekannt
gegeben:
TOP 2 |
Vorkaufsrechtsanfrage
vom 09.08.2023 für die Grundstücke Fl.Nr. 291, Nähe Dachauer Straße und
291/1, Dachauer Straße 6, 8, beide Gemarkung Fürstenfeldbruck |
Das Vorkaufsrecht für die Grundstücke Fl.Nr. 291, Nähe Dachauer Straße und 291/1, Dachauer Straße 6, 8, beide Gemarkung Fürstenfeldbruck, wird nicht ausgeübt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Negativzeugnis auszustellen.
TOP 3 |
Stadtwerke
Fürstenfeldbruck; Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 |
Der Stadtrat
empfiehlt der Gesellschafterversammlung gemäß § 11 lit. a) und b) des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH Folgendes zu
beschließen:
1.
Den
Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH für den
Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 die Entlastung zu erteilen.
2. Der Stadtrat ermächtigt im Nachhinein den Oberbürgermeister, als alleinigen Gesellschaftsvertreter der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck in der Gesellschafter-versammlung der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH die o. g. Beschlüsse zu fassen und zu vollziehen.
TOP 4 |
Sportzentrum III;
weiteres Vorgehen zur Finanzierung unter Hinzuziehung des Berichts des
Revisionsamtes |
Der Stadtrat beschließt
1. die erforderlichen Finanzmittel zum Abschluss des Sportzentrums III werden dar-lehensweise und zunächst unverzinst freigegeben. Der Stadtrat billigt die erforderlichen über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen, die Deckung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushalts durch Minderauszahlungen.
2. die Beschränkung auf konstruktive Baukosten der KGr. 300 – 600 wird aufgehoben.
3. Das bisherige 2-Mio.-Euro-Darlehen wird in einen Investitionskostenzuschuss umgewandelt.