Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 2

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit vier offenen Stellplätzen in zweiter Reihe auf dem Grundstück Flur-Nr. 178/7, Gemarkung Fürstenfeldbruck (Lützowstraße) wird, vorbehaltlich der gesicherten Erschließung und dem Abrücken vom im Flächennutzungsplan dargestellten Grünzug gemäß § 35 Abs. 2 BauGB planungsrechtlich zugestimmt.

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

2

Stadträtin Hannig hat wegen Befangenheit gem. § 32 Abs. 2 GO i.V.m. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.