Beschluss gefasst:

 

1.    Die Herangehensweise des Fahrplans für die „Klimaneutrale und resiliente Verwaltung“ wird bewilligt. Der erweiterte Maßnahmenkatalog wird in die Projektliste des Fachbereichs Klimamanagement aufgenommen.

 

2.    Künftige Bauvorgaben der Stadt Fürstenfeldbruck, die planungsrechtlich nicht durch ein Bauleitplanverfahren ermöglicht werden, sollen ebenfalls unter den Vorgaben der Beschlüsse vom 29.11.2016 („Energiestandard und Energiekonzepte in städtebaulichen und privatrechtlichen Verträgen“ und 22.02.2022 („klimaneutrales, umweltfreundliches und gesundes Bauen“ und „Erneuerbare Energien ausbauen“) errichtet werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierungsquote für die städtischen Liegenschaften zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Wärmeversorgung aller Liegenschaften zu ermitteln, um die klimaneutrale Wärmeplanung in die Wege zu leiten sowie ein entsprechendes Konzept dem Stadtrat vorzustellen

 

5.    Die bilanzierten Emissionen aus der Flotte für 2023 werden berechnet und adäquate Kompensationszahlungen dem Stadtrat zum Beschluss vorgestellt

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2024 individuelle Klimafahrpläne für die übrigen Liegenschaften zu entwickeln und vorzulegen.

 

7.    Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Amtsarzt einen Leitfaden für hitzeangepasstes Arbeiten zu entwickeln.

 

8.    Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb der Sanierungsoffensive der Liegenschaften Großbaumstandorte zu schaffen und möglichst viele Bäume zu pflanzen.

 

9.    Die betroffenen Sachgebiete werden beauftragt, die nötigen Haushaltsmittel und Personalstellen zur Umsetzung der Strategie anzumelden.

 

10. Die Verwaltung wird beauftragt, den Umsetzungsfortschritt der Klimastrategie dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau jährlich vorzustellen