Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0

Beschlusses:

 

Der Stadtrat beschließt, entsprechend der Handhabung des Freistaates Bayern auf die zeitnahe Geltendmachung einer verfassungskonformen Besoldung durch die städtischen Beamtinnen und Beamten für die Kalenderjahre ab 2020 zu verzichten. Die aufgrund der Gesetzesänderung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile angepassten Orts- und Familienzuschläge sollen rückwirkend ab dem 01.01.2020 mit den tatsächlich ausgezahlten Familienzuschlägen sowie Ballungsraumzulagen verrechnet werden. Entstehende Differenzbeträge sind an die städtischen Beamtinnen und Beamten nachzuzahlen.

 


Herr StR M. Droth und Herr StR Q. Droth sind abwesend.