Beschluss:

 

1.    Die vorliegende Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Fassung vom 28. Februar 2023 beschlossen.

 

2.    Das Einzelhandelskonzept soll unter anderem bei geplanten Einzelhandelsansiedlungen als Grundlage für die Bauleitplanung herangezogen werden. Es dient der Bewertung und Steuerung von Einzelhandelsansiedlungsvorhaben im Stadtgebiet.

 

3.    Als wesentliche Inhalte werden beschlossen:

-     Übergeordnete Ziele der Einzelhandelsentwicklung

-     Standortkonzept mit dem zentralen Versorgungsbereichen Innenstadt und Buchenau sowie den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen und städtebaulichen Randlagen

-             Sortimentskonzept

-             Entwicklungsmatrix

-             Weiterführende Regelungen und Hinweise

-             Einzelhandelskonzept als Grundlage und Steuerung für die Bauleitplanung

 

4.     Das vorliegende Gewerbeflächenentwicklungskonzept wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Fassung vom 28. Februar 2023 beschlossen.


Frau StR'in Mellentin, Herr StR Weber und Herr StR M. Droth sind abwesend.