Sitzung: 22.03.2023 Planungs- und Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 2953/2023
Beschluss:
- Die vorliegende Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Fassung vom 28. Februar 2023 beschlossen.
- Das Einzelhandelskonzept soll unter anderem bei geplanten Einzelhandelsansiedlungen als Grundlage für die Bauleitplanung herangezogen werden. Es dient der Bewertung und Steuerung von Einzelhandelsansiedlungsvorhaben im Stadtgebiet.
- Als wesentliche Inhalte werden beschlossen:
- Übergeordnete Ziele der Einzelhandelsentwicklung
- Standortkonzept mit dem zentralen Versorgungsbereichen Innenstadt und Buchenau sowie den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen und städtebaulichen Randlagen
- Sortimentskonzept
- Entwicklungsmatrix
- Weiterführende Regelungen und Hinweise
- Einzelhandelskonzept als Grundlage und Steuerung für die Bauleitplanung
- Das vorliegende Gewerbeflächenentwicklungskonzept wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Fassung vom 28. Februar 2023 beschlossen.
Ja-Stimmen: |
13 |
Nein-Stimmen: |
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