Besichtigung städtischer Liegenschaften

 

Herr StR Götz möchte wissen, warum bei der Veranstaltung von Herrn StR Lohde eine Ausnahme bezüglich der Besichtigung städtischer Liegenschaften (Stadtbibliothek) während des Wahlkampfes gemacht werde. Ihm sei aus diesem Grund die Besichtigung des städtischen Schülerhorts untersagt worden.

 

Herr OB Raff antwortet, dass die Stadtbibliothek lediglich der Treffpunkt für Herrn StR Lohdes Veranstaltung sei. Eine Besichtigung sei aus den bekannten Gründen nicht geplant.