Sitzung: 01.02.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 2913/2023
Beschlussvorschlag:
1.
Der UVT beschließt, dass für das Parken an E-Ladestationen,
die sich in einem gebührenpflichtigen Parkbereich befinden, keine Parkgebühren erhoben
werden.
2. Der UVT stimmt der dementsprechend erforderlichen, als Anlage 3 beigefügten, Änderung der Parkgebührenverordnung zu und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Parkgebührenverordnung zu beschließen.
Geänderter Beschluss:
1. Der UVT beschließt, dass für das Parken an E-Ladestationen, die sich in einem
gebührenpflichtigen Parkbereich befinden,
keine Parkgebühren erhoben werden.
2. Der UVT stimmt der dementsprechend erforderlichen, als Anlage 3 beigefügten,
Änderung der Parkgebührenverordnung zu und empfiehlt dem Stadtrat die Ände-
rung der Parkgebührenverordnung zu beschließen.
3. Die Parkplätze aus dem Beschluss vom 02.02.2016 werden durch Ladeplätze er-
setzt, ohne dass ein zusätzlicher Parkplatz für E-Fahrzeuge geschaffen wird.