Beschlussvorschlag:

 

1.    Der UVT beschließt, dass für das Parken an E-Ladestationen, die sich in einem gebührenpflichtigen Parkbereich befinden, keine Parkgebühren erhoben werden.

2.    Der UVT stimmt der dementsprechend erforderlichen, als Anlage 3 beigefügten, Änderung der Parkgebührenverordnung zu und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Parkgebührenverordnung zu beschließen.

 

 

Geänderter Beschluss:

 

1. Der UVT beschließt, dass für das Parken an E-Ladestationen, die sich in einem

    gebührenpflichtigen Parkbereich befinden, keine Parkgebühren erhoben werden.

2. Der UVT stimmt der dementsprechend erforderlichen, als Anlage 3 beigefügten,

    Änderung der Parkgebührenverordnung zu und empfiehlt dem Stadtrat die Ände-

    rung der Parkgebührenverordnung zu beschließen.

 

3. Die Parkplätze aus dem Beschluss vom 02.02.2016 werden durch Ladeplätze er-

    setzt, ohne dass ein zusätzlicher Parkplatz für E-Fahrzeuge geschaffen wird.