Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0

Beschlusses:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Geschäftsordnung wird auf Basis von Art. 47a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) um die Möglichkeit zur Sitzungsteilnahme anlassbezogen in besonderen Situationen oder Lagen per Ton-Bild-Übertragung dauerhaft erweitert.

 

  1. § 24 Abs. 2 Satz 5 (Befristung der Möglichkeit zur Durchführung von Hybridsitzungen) und § 43 a Außerkrafttreten des § 24 a (Befristung) werden aus der Geschäftsordnung gestrichen.

 

  1. Der Beschluss vom 15. Dezember 2020 zur Einrichtung eines Sonderausschusses Corona (SoCoPa) wird aufgehoben.

 

  1. Die Satzung vom 01.05.2020 und die Änderungssatzungen vom 13.10.2021 und 08.08.2022 treten mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.

 

  1. Die Einarbeitung des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2022.

 

  1. Den Entwurf der Satzung zum Neuerlass der Geschäftsordnung (Anlage 3) als Satzung mit den heute diskutierten und beschlossenen Änderungen.