Sitzung: 08.11.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Gemäß Artikel 54 Absatz 2 2. Halbsatz der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie § 38 der Geschäftsordnung
für den Stadtrat Fürstenfeldbruck sind die Niederschriften von Sitzungen
städtischer Gremien vom jeweiligen Ausschuss bzw. Stadtrat zu genehmigen. Dies
erfolgt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Abstimmenden (Artikel 51
Abs. 1 GO).
Der Haupt-und Finanzausschuss beschließt die Genehmigung der
Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschuss vom 12.10.2022.