Bekanntgabe:
Der Stadtrat nimmt die Auflistung der offenen Sachanträge zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die noch nicht abschließend behandelten Sachanträge weiterzuverfolgen.
Bekanntgabe:
Der Stadtrat nimmt die Auflistung der offenen Sachanträge zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die noch nicht abschließend behandelten Sachanträge weiterzuverfolgen.