Sitzung: 25.10.2022 Stadtrat
Beschluss: Kenntnis genommen
Bekanntgabe:
Entsprechend den Bestimmungen des
Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und
des § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat werden
nachfolgende Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen
Sitzung vom 27.09.2022 bekannt gegeben:
TOP 2 |
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 50/11-1 "Bereich zwischen Kurt-Huber-Ring und
Industriestraße" - Durchführungsvertrag |
Der abgeschlossene Durchführungsvertrag wird von den Mitgliedern des Stadtrats informativ zur Kenntnis genommen.
TOP 4 |
Sportzentrum III - Baukostensteigerung;
Gewährung eines zinsfreien Darlehens zur Fortführung der Baumaßnahme
Folgebeschluss nach der Entscheidung des Ferienausschusses am 23.08.2022 |
Der Stadtrat beschließt
1. die Erhöhung des zinsfreien Darlehens an die am Bau des Sportzentrums III beteiligten Vereine auf bis zu 2,0 Mio. Euro:
- Das Darlehen darf nur für konstruktive Baukosten der KGr. 300-600 in Anspruch genommen werden.
- Zur Auszahlung des Darlehens sind geprüfte und zur Zahlung freigegebene Rechnungen vorzulegen, die Überweisung erfolgt direkt an die beteiligten Baufirmen.
- Der jeweilige Darlehensanteil ist nach Schlussrechnung zu ermitteln.
2. die Vereine sind aufzufordern alle Unstimmigkeiten lückenlos aufzuklären und alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Mehrkosten zu nutzen.
3. Nach Abschluss aller Maßnahmen stellt die Stadt eine Teil-Umwandlung des Darlehens in einen Zuschuss in Aussicht; dabei sind die Vereine an den Mehrkosten angemessen zu beteiligen.
4. Der
Stadtrat genehmigt die überplanmäßig Auszahlungen; die Deckung erfolgt
insbesondere durch Mehreinzahlungen aus der Gewerbesteuer und allg.
Minderauszahlungen.
5. Der
Stadtrat genehmigt die Auszahlung aus dem bereits abgeschlossenen, aber noch
schwebend unwirksamen Darlehensvertrag vom 08.09.2022.
6. Es
finden durch die Stadtverwaltung regelmäßige Kontrollen der Abwicklung des
Baufortschrittes und regelmäßige Gespräche mit den Architekten über die
Projektentwicklung statt.
7. Die
Stadt behält sich Regressforderungen gegenüber den Vereinen vor.
8. Frau Mertten bekommt den Auftrag, bei Bedarf den Prüfungsauftrag zu erweitern.