Sitzung: 21.06.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 3
Vorlage: 2668/2022
Ursprünglicher Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag der
Antragsteller:
Die Geschäftsordnung unserer
Stadt wird im Bereich „IV. Sitzungsniederschrift, § 38 Form und Inhalt“ wie
folgt angepasst:
(1) Über die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse werden
Niederschriften gefertigt, deren Inhalt sich nach Art. 54 Abs. 1 GO richtet.
Die Niederschriften werden getrennt nach öffentlichen und nichtöffentlichen
Tagesordnungspunkten geführt. Sie sollen innerhalb von zwei Wochen nach der
Sitzung vorliegen. Die Niederschriften sind jahrgangsweise zu binden und zu
archivieren. Die Niederschriften der öffentlichen Beratungen werden zeitnah
nach Genehmigung auch digital veröffentlicht.
(2) Als Hilfsmittel für das Anfertigen der Niederschrift können Tonaufnahmen gefertigt
werden. Der Tonträger ist bis zur Genehmigung der Niederschrift vor
Außenstehenden geschützt aufzubewahren und unverzüglich nach erfolgter
Genehmigung der Niederschrift zu löschen. Ist ein Stadtratsmitglied mit dem
Inhalt einer Niederschrift nicht einverstanden und meldet dies an, so ist
diesem ein Anhören der Tonaufnahmen zu ermöglichen.
(3) Ist ein Mitglied des Stadtrats bei einer Beschlussfassung abwesend, so ist
dies in der Niederschrift besonders zu vermerken. Alle Mitglieder können
verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie sie abgestimmt
haben (Art. 54 Abs. 1 Satz 3 GO).
(4) Die Niederschrift ist von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in
zu unterzeichnen und vom Stadtrat bzw. dem Ausschuss zu genehmigen (Art. 54 Abs.
2 GO). Dafür wird in jeder Sitzung ein Tagesordnungspunkt „Genehmigung der
Niederschrift" eingeführt. Erfolgt die Genehmigung nicht einstimmig, so
können die Mitglieder mit ablehnenden Abstimmungsverhalten eine Erklärung
abgeben. Diese ist der Niederschrift beizufügen.
(5) Neben der Niederschrift werden Anwesenheitslisten geführt.
(Der letzte Satz unter 1. „Die
Niederschriften der öffentlichen Beratungen werden zeitnah nach
Genehmigung auch digital veröffentlicht.“ könnte auch in den Paragraf 39 integriert
werden.)
Alternativer
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Geschäftsordnung in § 38 wie folgt zu ändern/erweitern:
1.
(2) 1Als Hilfsmittel
für das Anfertigen der Niederschrift können Tonaufnahmen gefertigt werden. 2Der
Tonträger ist bis zur Genehmigung
der Niederschrift vor Außenstehenden
geschützt aufzubewahren und unverzüglich nach erfolgter Genehmigung der
Niederschrift zu löschen.
2.
(4) 1Die
Niederschrift ist von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/-in zu
unterzeichnen und vom Stadtrat zu genehmigen (Art. 54 Abs. 2 GO). 2Dafür ist in jeder Sitzung ein
Tagesordnungspunkt „Genehmigung der Niederschrift“ in die Tagesordnung
aufzunehmen.
3.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Entwurf der Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung in den unter vorstehend 1. und 2. genannten Passagen zu beschließen (s. Anlage).
Geänderter Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Geschäftsordnung
in § 38 wie folgt zu ändern/erweitern:
1.
(2) 1Als Hilfsmittel
für das Anfertigen der Niederschrift können Tonaufnahmen gefertigt werden. 2Der
Tonträger ist bis zur Genehmigung
der Niederschrift vor Außenstehenden
geschützt aufzubewahren und unverzüglich nach erfolgter Genehmigung der
Niederschrift zu löschen.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
2.
(4) 1Die Niederschrift
ist von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/-in zu unterzeichnen und
vom Stadtrat zu genehmigen (Art. 54 Abs. 2 GO). 2Dafür ist in jeder Sitzung ein Tagesordnungspunkt
„Genehmigung der Niederschrift“ in die Tagesordnung aufzunehmen.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
3.
„Die Niederschriften der
öffentlichen Beratungen werden zeitnah nach
Genehmigung auch digital veröffentlicht.“
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 8
(abgelehnt)
4.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Entwurf der Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung in den unter vorstehend 1. und 2. genannten Passagen zu beschließen (s. Anlage).