Genehmigung Haushalt

 

Herr Eckert (Amt 2) zitiert aus dem Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Fürstenfeldbruck für das Haushaltsjahr

2022:

 

Mit Bescheid vom 27.04.2022 hat die Kommunalaufsicht am Landratsamt Fürstenfeldbruck die im Haushalt der Stadt inkl. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Veranstaltungsforum Fürstenfeld“ vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 6.131.950 EUR genehmigt. Daneben steht der Stadt aus der Haushaltsgenehmigung 2021 eine noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung von 10.490.400 EUR zur Verfügung, so dass in Summe bis zu 16.622.350 EUR an Krediten aufgenommen werden können.

 

Dabei stellte die staatliche Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt aber auch fest, dass „ein Bestreben zur Rückführung der Nettoneuverschuldung mit dem Ziel ausgeglichener Haushalte nicht ansatzweise“ zu erkennen sei. Die dauernde Leistungsfähigkeit werde daher als gefährdet eingestuft, die geplante Kreditaufnahme im laufenden Jahr sei „gerade noch statthaft“. Die im weiteren Finanzplanungszeitraum eingestellten Kreditaufnahmen werden jedoch „zumindest überwiegend als nicht genehmigungsfähig eingestuft.“

 

Dem schließt sich auch die Kommunalaufsicht an und führt unter Hinweis auf den Grundsatz der Haushaltswahrheit weiter aus:

„Dieser Grundgedanke sollte auch in einer seriösen Finanzplanung seinen Niederschlag finden, da größere Investitionen regelmäßig nicht innerhalb eines (Haushalts-) Jahres abgeschlossen werden, sondern sich über mehrere Jahre erstrecken, so dass die Finanzplanung die Haushalte der künftigen Jahre nicht unwesentlich beeinflusst.

Wenn sodann die Mehrheit des Stadtrats einen Haushalt beschließt, in dem allem Anschein nach weder für das laufende noch für die künftigen Haushaltsjahre eine Priorisierung der Investitionsmaßnahmen vorgenommen wurde, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadt die Haushaltsgrundsätze in ausreichendem Maß beachtet.“

 

Die Kommunalaufsicht weist (zum wiederholten Mal) darauf hin, dass der Erfüllung von Pflichtaufgaben grundsätzlich der Vorrang vor der Erfüllung freiwilliger Aufgaben einzuräumen sei. Jedoch stünden nicht nur freiwillige, sondern auch Pflichtaufgaben unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit.

 

Bewertung durch die Stadtkämmerei:

Wie zur Beschlussfassung über den Haushalt angekündigt und allgemein erhofft, hat die Kommunalaufsicht für das laufende Jahr – sicher auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise – noch einmal alle Ermessensspielräume in Richtung Genehmigungsfähigkeit ausgenutzt. Dass dabei – und angesichts der „Planungen“ in den Folgejahren – auf die Auflage zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts verzichtet wurde, darf nicht als Freibrief zum Weiter-So verstanden werden. Verwaltung und Stadtrat stehen damit vor der gemeinsamen Aufgabe die Haushaltsplanung 2023 sparsam, realistisch und realisierbar zu gestalten und diese Chance zur eigenverantwortlichen Konsolidierung zu nutzen.

 

Frau StR’in Dr. Zierl moniert, dass das Gremium erst durch die Presse vom genehmigten Haushalt erfahren habe. Sie bittet das Gremium zukünftig bereits im Vorfeld zu informieren. 

 

Eishalle | Ersatzgebäude Technik

 

Frau StR’in Dr. Zierl frägt nach dem aktuellen Stand zum Ersatzgebäude für die Technik und dem Sanitärbereich.

 

Herr OB Raff verweist auf das Protokoll des AK Eishalle. Aktuell sei ein Termin mit dem Vertreter des deutschen Eishockeybundes, Herrn Dachsel (Amt 4) und Herrn Hoppenstedt (Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH) in Planung um die Fördermöglichkeiten zu eruieren. 

 

Des Weiteren möchte Frau Dr. Zierl wissen, wann die Frage geklärt wird, wer Bauherr dieses Gebäudes werden solle.

 

Das wird sich laut Herrn OB Raff mit Blick auf die angespannte Haushaltslage noch rausstellen. Bislang sei noch keine Entscheidung gefallen.

 

Nutzung SCF-Stadion für Türkgücü München e. V.

 

Frau StR’in Dr. Zierl bittet um Aussage, ob das Stadion des SC Fürstenfeldbruck für die Regionalligaspiele des Türkgücü München e. V. geeignet wäre.

 

Herr OB Raff kann hierzu noch keine verbindliche Aussage treffen.

 

Weiterhin möchte Frau StR’in Dr. Zierl wissen, wann die Stadt bezüglich der Genehmigungserteilung gefordert wäre.

 

Herr OB Raff teilt mit, dass die Stadt hier nicht gefordert sei, sondern der Verein den geforderten Nachweis erbringen müsse.

 

Frau StR’in Weinberg erkundigt sich nach den Parkmöglichkeiten bei möglichen Spielen des Türkgücü München e. V..

 

Herr OB Raff stellt nochmals klar, dass die Stadt bisher nicht in die Planungen und Gespräche der Fußballvereine einbezogen wurde und daher keine detaillierte Auskünfte geben könne und verweist auf das Merkblatt des bayerischen Fußballverbandes.

 

Ausbau Bahnhof Gleis 1

 

Herr StR Pötsch frägt an, ob die endgültigen Planungen für den Umbau noch vorgestellt werden und ob die Mitglieder des Stadtrates zum Spatenstich eingeladen werden.

 

Beides verneint Herr OB Raff.

 

Bezüglich der Anzeigetafeln an den Bahnhöfen Buchenau und Fürstenfeldbruck möchte Herr StR Pötzsch den aktuellen Stand wissen.

 

Herr OB Raff informiert, dass die Zuganzeige Buchenau seit dem 26.04.2022 wieder funktioniere und auch die Anzeigen in der Innenstadt wieder modernisiert in Betrieb angebracht werden.

 

Lüftungsanlagen in Klassenzimmern

 

Herr StR Pötsch erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Lüftungsanlagen in den Klassenzimmern. Im vergangenen Herbst wurde die Zusendung einer Bedarfsübersicht zugesagt.

 

Herr OB Raff berichtet, dass in den meisten Schulen bereits mit Lüftungsanlagen ausgestattet sind. Für Objekte ohne Lüftungsanlagen müssten entsprechenden Umbaumaßnahmen im Haushalt eingeplant und in den zuständigen Ausschüssen beschlossen werden.