Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0

Die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses kommen zu folgendem

 

Beschluss:

 

Der Abweichung vom Erfordernis des Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 BauGB wird planungsrechtlich nach § 34 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1b) zugestimmt (§ 17 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe c GeschO).

 

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen:          0