Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 37, Nein-Stimmen: 1

Beschluss:

 

  1. Dem anliegenden Entwurf der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Amperland (ZVTKA) vom 14.10.2021 wird zugestimmt. Die Satzung soll als öffentlich-rechtlicher Gründungsvertrag mit den übrigen Beteiligten vereinbart werden. Der beiliegende Entwurf der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Amperland (ZVTKA) vom 14.10.2021 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Oberbürgermeister o. V. i. A. wird beauftragt und ermächtigt, die Verbandssatzung in der o. g. Fassung zu unterzeichnen, sowie alle im Zusammenhang mit der Gründung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Amperland zweckdienlichen Maßnahmen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben.

 

  1. Der Amperverband wird beauftragt und bevollmächtigt,

a)    alle zur Gründung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Amperland erforderlichen verfahrensrechtlichen Schritte durchzuführen, insbesondere den Antrag zur Genehmigung der Verbandssatzung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landratsamt Fürstenfeldbruck) zu stellen und die amtliche Bekanntmachung der Verbandssatzung zu veranlassen, sowie

b)    den Genehmigungsbescheid für die Gemeinde entgegenzunehmen und diesen an die Gemeinde weiterzuleiten.