Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 37, Nein-Stimmen: 0

Beschluss gefasst:

 

Der Stadtrat beschließt, den § 5 Rückerstattung Marktgebühren in die Satzung aufzunehmen und eine Gebühr für einen Standplatz, der vor Ort kassiert werden muss, von zusätzlich 10,00 €. Ebenso wird die Pauschale für Stromkosten für Hausstrom 230V 5,00 € und Kraftstrom 16A oder 32A 10,00 € beschlossen, sowie die Umbenennung der Marktsonntage von Jahrmarkt in Frühjahrs- und Herbstmarkt.

Ortsansässige Vereine, die sich auf den Marktsonntagen präsentieren, zahlen keine Standgebühren.

Der Satzungsentwurf (Anlage 3) wird Bestandteil des Beschlusses.


Herr StR Weber ist noch nicht anwesend