Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0

Ursprünglicher Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, den § 5 Rückerstattung Marktgebühren mit in die Satzung aufzunehmen und eine Gebühr für einen Standplatz, der vor Ort kassiert werden muss, von zusätzlich 10,00 € zu beschließen. Ebenso die Pauschale für Stromkosten für Hausstrom 230V 5,00 € und Kraftstrom 16A oder 32A 10,00 € zu beschließen, sowie die Umbenennung der Marktsonntage von Jahrmarkt in Frühjahrs- und Herbstmarkt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Wochen-, Frühjahrs- und Herbstmärkte in der Stadt Fürstenfeldbruck zu beschließen.

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, den § 5 Rückerstattung Marktgebühren mit in die Satzung aufzunehmen und eine Gebühr für einen Standplatz, der vor Ort kassiert werden muss, von zusätzlich 10,00 € zu beschließen. Ebenso die Pauschale für Stromkosten für Hausstrom 230V 5,00 € und Kraftstrom 16A oder 32A 10,00 € zu beschließen, sowie die Umbenennung der Marktsonntage von Jahrmarkt in Frühjahrs- und Herbstmarkt.

Ortsansässige Vereine, die sich auf den Marktsonntagen präsentieren, zahlen keine Standgebühren.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Wochen-, Frühjahrs- und Herbstmärkte in der Stadt Fürstenfeldbruck zu beschließen.

 


(StRe Heimerl, Bosch und Weber sind noch nicht anwesend)