Sitzung: 09.02.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 2007/2019
Ursprünglicher Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, den § 5 Rückerstattung Marktgebühren mit in die Satzung aufzunehmen und eine Gebühr für einen Standplatz, der vor Ort kassiert werden muss, von zusätzlich 10,00 € zu beschließen. Ebenso die Pauschale für Stromkosten für Hausstrom 230V 5,00 € und Kraftstrom 16A oder 32A 10,00 € zu beschließen, sowie die Umbenennung der Marktsonntage von Jahrmarkt in Frühjahrs- und Herbstmarkt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Wochen-, Frühjahrs- und Herbstmärkte in der Stadt Fürstenfeldbruck zu beschließen.
Geänderter Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, den § 5 Rückerstattung Marktgebühren mit in die Satzung aufzunehmen und eine Gebühr für einen Standplatz, der vor Ort kassiert werden muss, von zusätzlich 10,00 € zu beschließen. Ebenso die Pauschale für Stromkosten für Hausstrom 230V 5,00 € und Kraftstrom 16A oder 32A 10,00 € zu beschließen, sowie die Umbenennung der Marktsonntage von Jahrmarkt in Frühjahrs- und Herbstmarkt.
Ortsansässige Vereine, die sich auf den Marktsonntagen präsentieren,
zahlen keine Standgebühren.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Wochen-, Frühjahrs- und Herbstmärkte in der Stadt Fürstenfeldbruck zu beschließen.
(StRe Heimerl, Bosch und Weber sind noch nicht anwesend)