Beschluss:

 

Der Sachantrag Nr. 66 beantragt folgende Punkte:

 

1.    Die Verwaltung berichtet im UVT-Ausschuss über den Stand des Ausbaus mit Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in unserer Stadt.

2.    Neben dem beschlossenen und laufenden Ausbau von Ladestationen für E-Autos mit einer Leistung von max. 22 kW im Stadtgebiet werden durch die Stadtwerke Fürstenfeldbruck an mindestens 2 Standorten jeweils 2022 und 2023 nochmals sogenannte Schnell-Ladestationen mit einer Ladeleistung von 100kW errichtet.

3.    Der Standort „Gewerbegebiet Hasenheide“ als Gebiet mit der höchsten Firmendichte in Fürstenfeldbruck ist in Sachen Ladeinfrastruktur ein weißer Fleck. Daher sind Ladestationen und Schnellladestationen an geeigneten Standorten in der Hasenheide zu errichten.

4.    Grundsätzlich wird eine Initiative zur Zusammenarbeit/Beteiligung in Sachen „Errichtung von Ladestationen“ mit in Fürstenfeldbruck ansässigen Firmen gestartet.

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

1.    Der aktuelle Stand des Ausbaus mit Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in unserer Stadt wurde im Sachvortrag erläutert. Die Verwaltung wird im Rahmen des jährlichen Berichts bezüglich des Umsetzungsfortschritts der VEP-Maßnahmen über den aktualisierten Stand informieren.

 

2.    Die Verwaltung wird im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagement (VEP-Schlüsselmaßnahme Ö5) Informationen über Förderprogramme für die Errichtung von Ladeinfrastruktur an Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

 

3.    Die Behandlung des Sachantrages ist abgeschlossen.