Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 35, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dass die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck vom 18.12.2000 festgesetzten Entwässerungsgebühren (vgl. § 11 BGS/EWS) zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst werden und die entsprechende Satzungsänderung bzw. ein entsprechender Satzungsneuerlass hierzu mit rückwirkender Wirkung erfolgen wird.

 

Der Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.