Beschluss:
Der Planungs-und Bauausschuss beschließt:
Der Antrag auf Vorbescheid vom 20.05.2021 ist gemäß §34 BauGB planungsrechtlich nicht zulässig. Dem Antrag wird daher nicht zugestimmt.
Da das Baugesuch vom Bauwerber zurückgezogen wurde, ist keine Abstimmung
des Gremiums erforderlich.
Die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses nehmen die Ausführungen
zur Kenntnis.