Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 3

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das bestehende städtische Förderprogramm Energieeinsparung wird mit Wirkung zum 31.12.2021 außer Kraft gesetzt.

 

  1. Das Förderprogramm mit den Förderbausteinen Energieberatung (siehe Anlage 5) und Dachbegrünung (siehe Anlage 6) treten mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Förderbausteine auszuarbeiten und den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen.

 

  1. Die Behandlung des SA Nr. 055 ist abgeschlossen.

 

 

Geänderter Beschluss:

 

 

1.    Das bestehende städtische Förderprogramm Energieeinsparung wird mit Wirkung zum 31.12.2021 außer Kraft gesetzt.

 

Ja Stimmen: 15

Nein Stimmen: 0

 

2.    Das Förderprogramm mit den Förderbausteinen Energieberatung (siehe Anlage 5) und Dachbegrünung (siehe Anlage 6) treten mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Ja Stimmen: 15

Nein Stimmen: 0

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Förderbausteine auszuarbeiten und den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen.

 

Ja Stimmen: 15

Nein Stimmen: 0

 

4.    Die Neuherstellung von Dachbegrünung wird mit einem Pauschalbetrag von 25 € pro Quadratmeter gefördert. Neben der Neuherstellung durch Fachfirmen ist auch die Erstellung in Eigenleistung möglich. Als Nachweis sind jeweils geeignete Rechnungen vorzulegen

 

Ja Stimmen: 15

Nein Stimmen: 0

 

  1. Die Behandlung des SA Nr. 055 ist abgeschlossen.

 

Ja Stimmen 15

Nein Stimmen: 0

 

Änderungsbeschluss:

 

Die Förderung bei Neuherstellung der Dachbegrünung wird mit 150 € pro Kubikmeter Substrat gefördert.

 

Ja: 3

Nein: 11

 

Der Änderungsantrag wurde somit abgelehnt.