Sitzung: 10.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 3
Vorlage: 2555/2021
Beschlussvorschlag:
- Das bestehende städtische Förderprogramm Energieeinsparung wird mit Wirkung zum 31.12.2021 außer Kraft gesetzt.
- Das Förderprogramm mit den Förderbausteinen Energieberatung (siehe Anlage 5) und Dachbegrünung (siehe Anlage 6) treten mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Förderbausteine auszuarbeiten und den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen.
- Die Behandlung des SA Nr. 055 ist abgeschlossen.
Geänderter
Beschluss:
1. Das bestehende städtische Förderprogramm Energieeinsparung wird mit Wirkung zum 31.12.2021 außer Kraft gesetzt.
Ja Stimmen: 15
Nein Stimmen: 0
2. Das Förderprogramm mit den Förderbausteinen Energieberatung (siehe Anlage 5) und Dachbegrünung (siehe Anlage 6) treten mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.
Ja
Stimmen: 15
Nein
Stimmen: 0
3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Förderbausteine auszuarbeiten und den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen.
Ja Stimmen: 15
Nein Stimmen: 0
4. Die Neuherstellung von Dachbegrünung wird mit einem Pauschalbetrag von 25 € pro Quadratmeter gefördert. Neben der Neuherstellung durch Fachfirmen ist auch die Erstellung in Eigenleistung möglich. Als Nachweis sind jeweils geeignete Rechnungen vorzulegen
Ja Stimmen: 15
Nein Stimmen: 0
- Die Behandlung des SA Nr. 055 ist abgeschlossen.
Ja Stimmen 15
Nein Stimmen: 0
Änderungsbeschluss:
Die Förderung bei Neuherstellung der Dachbegrünung wird mit 150 € pro Kubikmeter Substrat gefördert.
Ja: 3
Nein: 11
Der Änderungsantrag
wurde somit abgelehnt.