Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 33, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aussetzung der Kosten für alle jährlichen Sondernutzungs-erlaubnisse (außer Zeitungsständer, Zigarettenautomaten, Kaugummiautomaten) für das Jahr 2021. Die Kosten werden den Erlaubnisinhabern für das Jahr 2022 gutgeschrieben.

 

Die Verwaltung schreibt zeitnah alle betreffenden Erlaubnisinhaber*innen an und informiert diese, dass eine Zahlung der SN-Gebühren erst wieder ab dem Jahr 2023 fällig wird. Für Unternehmen, die ab 2022 nicht mehr tätig sind, soll die Rückerstattung der Gebühren erfolgen.

 

Für einmalige Sondernutzungen im Jahr 2021 für Dekorationsgegenstände nach Nr. 7 des SNGVerZ, die für wirtschaftsfördernde Aktionen aufgestellt werden, werden keine Kosten erhoben. Für bereits durchgeführte Aktionen werden die Kosten rückerstattet.