Sitzung: 15.07.2021 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2472/2021
Beschlussvorschlag
Antragsteller:
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der
Wohnqualität im südlichen Bereich der Hubertusstraße und dem Rothschwaiger
Feldweg
- Den
südlichen Teil der Hubertusstraße (ab Dianastraße) für den LKW-Verkehr ab
7,5t zu sperren.
- Den
südlichen Teil der Hubertusstraße (ab Dianastraße) in die östlich
angrenzende Tempo 30 Zonen zu integrieren.
- Ein
kurzes Teilstück der Hubertusstraße nördlich der Einmündung Dianastraße
zur Verdeutlichung der Trennung zwischen Gewerbe- und Wohngebiet baulich
zu verengen (Baumtor).
- Den südlichen Teil des Rothschwaiger Feldwegs zur Spielstraße umzuwidmen.
Alternativ-Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt….
- Unter der
Voraussetzung, dass ein LKW-Durchfahrtsverbot für Nichtanlieger-LKW im
Wohngebiet zwingend erforderlich ist und der Bau eines Wendehammers
möglich ist, den südlichen Teil der Hubertusstraße (ab Dianastraße) für
den Durchgangs-LKW-Verkehr (Anlieger frei) ab 7,5t zu sperren.
Ja Stimmen: 14
Nein Stimmen: 1
- Den
südlichen Teil der Hubertusstraße (ab Dianastraße) in die angrenzenden
Tempo 30 Zonen zu integrieren.
Ja Stimmen: 15
Nein Stimmen: 0
- Zu
prüfen, ob ein kurzes Teilstück der Hubertusstraße nördlich der Einmündung
Dianastraße, mit oder ohne Wendehammer und unter der Voraussetzung, dass
die Einfahrt für LKW-Verkehr gewährleistet ist, zur Verdeutlichung der
Trennung zwischen Gewerbe- und Wohngebiet baulich (Baumtor) verengt werden
kann.
Ja Stimmen: 14
Nein Stimmen: 1
- Den südlichen Teil des Rothschwaiger Feldwegs als Verkehrsberuhigen Bereich, Z 325 StVO, auszuweisen.
Ja Stimmen: 15
Nein Stimmen: 0