Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 6

Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Antragstellerin:

 

Der Stadtrat beschließt, die Geschäftsordnung in auf Basis von Art. 47a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) um die Möglichkeit zur Sitzungsteilnahme per Ton-Bild-Übertragung bis 31.12.2022 zu erweitern.
Für die Teilnahme per Ton-Bild-Übertragung gelten die in Art. 47a GO genannten Einschränkungen:
- keine Teilnahme an Wahlen (Art. 47a GO, Absatz 1 Satz 5)
- keine Beratung von Gegenständen, die gemäß Art. 56a GO, Absatz 1 Satz 2, oder Art. 56a GO, Absatz 2, der Geheimhaltung unterliegen (Art. 47a GO Absatz 2)
- Stadtratsmitglieder müssen für eine Teilnahme per Ton-Bild-Übertragung an nicht-öffentlichen Sitzungen sicherstellen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen werden kann (Art. 47a GO, Absatz 5)


Die Geschäftsordnung wird dazu um einen zusätzlichen Paragraph 23a ergänzt.
Als Beispiel dient der entsprechende neue Paragraph in der Ickinger Geschäftsordnung (Anlage 2 des Sachantrages).

 

Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.  die Geschäftsordnung auf Basis von Art. 47a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) um die Möglichkeit zur Sitzungsteilnahme anlassbezogen in besonderen Situationen oder Lagen per Ton-Bild-Übertragung um einen Paragraph 24a, befristet bis 31.12.2022 zu erweitern. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

 

2.  den Geltungsbereich auf öffentliche Sitzungen des gesamten Stadtrats zu beschränken; nicht jedoch Sitzungen vorberatender oder beschließender Ausschüsse.

 

3.  keine zahlen- und/oder quotenmäßige Begrenzung für die Teilnahme an Hybridsitzungen vorzunehmen. Weder werden Auswahlkriterien festgelegt (z.B. Reihenfolge der vorherigen Anmeldung, oder Losverfahren), noch erfolgt eine Aufteilung nach Kontingenten gem. Spiegelbildlichkeit nach Fraktionen/Gruppen.

 

4.  die technischen Voraussetzungen in Form einer technischen Plattform zur Verfügung zu stellen; und dabei die Einhaltung der Anforderungen insbesondere nach der DSGVO und dem BayDSG (beispielsweise im Zuge der externen Vergabe durch einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung) zu gewährleisten.

 

5.  Zuschaltungsmöglichkeiten für bestimmte Beratungsgegenstände (Grundstücksangelegenheiten, Auftragsvergaben, Planverfahren) auszuschließen.

 

6.  beim Vorgang der Beschlussfassung die durch Handheben abstimmenden Gemeinderatsmitglieder am Bildschirm zu den physisch im Tagungsraum anwesenden Gemeinderatsmitgliedern (Zugeschaltete auf der Leinwand + die im Sitzungssaal Anwesenden) durch den Vorsitzenden zu addieren.

 

7.  in Bezug auf die Umsetzung des Livestreaming erfolgen folgende Ergänzungen der Geschäftsordnung vorzunehmen:

 

a)    § 24 Abs. 2 wird ergänzt: 5Liveübertragungen und die Aufzeichnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrates im Internet werden für eine Testphase von zwei Jahren zugelassen. 6Die gestreamten Sitzungsinhalte dürfen maximal für 14 Tage in einer Mediathek bereitgestellt werden, und sind hiernach unverzüglich zu löschen.

 

b)    § 32 Abs. 4 erhält folgende Fassung: …
1 Die Redner/-innen sprechen grundsätzlich von ihrem Platz aus; …

8.  den Entwurf der Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Fürstenfeldbruck vom 01.05.2020 (Anlage 8) als Satzung mit den heute diskutierten und beschlossenen Änderungen zu beschließen.

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen

 

  1. Die Geschäftsordnung auf Basis von Art. 47a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) um die Möglichkeit zur Sitzungsteilnahme per Ton-Bild-Übertragung um einen Paragraph 24a, befristet bis 31.12.2022 zu erweitern. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Stadtratsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin nach Zugang der Ladung spätestens bis zum 3. Arbeitstag vor der Sitzung des Gremiums schriftlich oder elektronisch unter Angabe der genannten Gründe über das Postfach des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin mitteilen

 

  1. Der Geltungsbereich umfasst nur öffentliche Sitzungen des gesamten Stadtrats; nicht jedoch Sitzungen vorberatender oder beschließender Ausschüsse.

 

  1. Der Stadtrat nimmt keine zahlen- und/oder quotenmäßige Begrenzung für die Teilnahme an Hybridsitzungen vor. Weder werden Auswahlkriterien festgelegt (z.B. Reihenfolge der vorherigen Anmeldung, oder Losverfahren), noch erfolgt eine Aufteilung nach Kontingenten gem. Spiegelbildlichkeit nach Fraktionen/Gruppen.

 

  1. Die Stadt Fürstenfeldbruck stellt die technischen Voraussetzungen in Form einer technischen Plattform zur Verfügung; und gewährleistet dabei die Einhaltung der Anforderungen insbesondere nach der DSGVO und dem BayDSG (beispielsweise im Zuge der externen Vergabe durch einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung).

 

  1. Zuschaltungsmöglichkeiten für bestimmte Beratungsgegenstände  sind ausgeschlossen.

 

  1. Der Vorsitzende addiert beim Vorgang der Beschlussfassung die durch Handheben abstimmenden Gemeinderatsmitglieder am Bildschirm zu den physisch im Tagungsraum anwesenden Gemeinderatsmitgliedern (Zugeschaltete auf der Leinwand + die im Sitzungssaal Anwesenden).

 

  1. In Bezug auf die Umsetzung des Livestreaming erfolgen folgende Ergänzungen der Geschäftsordnung:

 

a.    § 24 Abs. 2 wird ergänzt: 5Liveübertragungen und die Aufzeichnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrates im Internet werden für eine Testphase von zwei Jahren zugelassen. 6Die gestreamten Sitzungsinhalte dürfen maximal für 14 Tage in einer Mediathek bereitgestellt werden, und sind hiernach unverzüglich zu löschen.

 

b.    § 32 Abs. 4 erhält folgende Fassung: …
1 Die Redner/-innen sprechen grundsätzlich von ihrem Platz aus; …

 

  1. Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Fürstenfeldbruck vom 01.05.2020 (Anlage 8) als Satzung mit den heute diskutierten und beschlossenen Änderungen.

 

 

 


(StR Weber ist abwesend)