Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 18

Geänderter Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt

 

1.    Die Geschäftsordnung auf Basis von Art. 47a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) um die Möglichkeit zur Sitzungsteilnahme per Ton-Bild-Übertragung um einen Paragraph 24a, befristet bis 31.12.2022 zu erweitern. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Stadtratsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin nach Zugang der Ladung spätestens bis zum 3. Arbeitstag vor der Sitzung des Gremiums schriftlich oder elektronisch unter Angabe der genannten Gründe über das Postfach des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin mitteilen

 

2.    Der Geltungsbereich umfasst nur öffentliche Sitzungen des gesamten Stadtrats; nicht jedoch Sitzungen vorberatender oder beschließender Ausschüsse.

 

3.    Der Stadtrat nimmt keine zahlen- und/oder quotenmäßige Begrenzung für die Teilnahme an Hybridsitzungen vor. Weder werden Auswahlkriterien festgelegt (z.B. Reihenfolge der vorherigen Anmeldung, oder Losverfahren), noch erfolgt eine Aufteilung nach Kontingenten gem. Spiegelbildlichkeit nach Fraktionen/Gruppen.

 

4.    Die Stadt Fürstenfeldbruck stellt die technischen Voraussetzungen in Form einer technischen Plattform zur Verfügung; und gewährleistet dabei die Einhaltung der Anforderungen insbesondere nach der DSGVO und dem BayDSG (beispielsweise im Zuge der externen Vergabe durch einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung).

 

5.    Zuschaltungsmöglichkeiten für bestimmte Beratungsgegenstände  sind ausgeschlossen.

 

6.    Der Vorsitzende addiert beim Vorgang der Beschlussfassung die durch Handheben abstimmenden Gemeinderatsmitglieder am Bildschirm zu den physisch im Tagungsraum anwesenden Gemeinderatsmitgliedern (Zugeschaltete auf der Leinwand + die im Sitzungssaal Anwesenden).

 

7.    In Bezug auf die Umsetzung des Livestreaming erfolgen folgende Ergänzungen der Geschäftsordnung:

 

a.    § 24 Abs. 2 wird ergänzt: 5Liveübertragungen und die Aufzeichnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrates im Internet werden für eine Testphase von zwei Jahren zugelassen. 6Die gestreamten Sitzungsinhalte dürfen maximal für 14 Tage in einer Mediathek bereitgestellt werden, und sind hiernach unverzüglich zu löschen.

 

b.    § 32 Abs. 4 erhält folgende Fassung: …
1 Die Redner/-innen sprechen grundsätzlich von ihrem Platz aus; …

 

8.    Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Fürstenfeldbruck vom 01.05.2020 (Anlage 8) als Satzung mit den heute diskutierten und beschlossenen Änderungen.