Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Kultur- und Werkausschuss nimmt den vorgelegten Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes für das Wirtschaftsjahr 2019 zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat – nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung -, diesen gemäß § 25 Abs. 3 EBV festzustellen und die Entlastung zu beschließen.