Bekanntgabe:
Entsprechend den Bestimmungen des
Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und
des § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat werden
nachfolgende Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen
Sitzungen vom 18.05.2021 bekannt gegeben:
TOP 1 |
Vorkaufsrechtsanfrage Flst. 1067/15,
Gemarkung Fürstenfeldbruck, Nähe Weidenstraße - dringliche Anordnung |
Bekanntgabe
Der Stadtrat nimmt die Dringliche Anordnung vom 05.02.2021 in der Vorkaufs-rechtssache des Grundstücks mit der Fl.Nr. 1067/15, Gemarkung Fürstenfeldbruck zur Kenntnis.
TOP 2 |
Vorkaufsrechtsanfrage
für das Grundstück Fl.Nr. 1074/33, Gemarkung Fürstenfeldbruck, Lärchenstraße
17 - dringliche Anordnung |
Bekanntgabe
Der Stadtrat nimmt die Dringliche Anordnung vom 25.03.2021 zur Kenntnis.
TOP 3 |
Vorkaufsrechtsanfrage
für die Grundstücke Fl.Nr. 403 und 404, Gemarkung Fürstenfeldbruck, Zum
Krebsenbach - dringliche Anordnung |
Bekanntgabe:
Der Stadtrat nimmt die Dringliche Anordnung vom 25.03.2021 zur Kenntnis.
TOP 4 |
Vorkaufsrechtsanfrage für das Grundstück Fl.Nr. 759, Gemarkung
Fürstenfeldbruck, Nähe Hochfeldweg - dringliche Anordnung |
Bekanntgabe:
Der Stadtrat nimmt die Dringliche Anordnung vom 25.03.2021 zur Kenntnis.
TOP 7 |
Bauleitplanung |
Beschluss:
1.
Der Stadtratsbeschluss Nr. 1 zu TOP 4
der Sitzung vom 15.12.2020 wird aufgehoben.
2.
Die Vergabe des Auftrages (Erstellen
eines Rahmenplans mit der Option zur Beauftragung der Leistungsphase 1 des
daraus resultierenden Bebauungsplans, Er-stellen eines Gestaltungshandbuchs und
einer Zwischennutzungsstudie) erfolgt gemäß geltendem Vergaberecht.
3.
Den im Sachvortrag und mündlichen
Bericht vorgeschlagenen Zuschlagskriterien wird zugestimmt.
4.
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung,
erforderliche Rechtshandlungen vorzunehmen. Der Oberbürgermeister wird
ermächtigt notwendige Rechtsgeschäfte abzuschließen und eventuell notwendige
Erklärungen abzugeben.
TOP 10 |
Interessensbekundung Bewerbung Landesgartenschau 2033 |
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bewerbung für die Landesgartenschau im Jahr 2033 und die damit verbundenen Abgaben weiter zu verfolgen.
Sobald die Zeitschienen und Anforderungen für die nächste Bewerbungsperiode bekannt sind, wird der Stadtrat informiert.