Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 0, Nein-Stimmen: 0

Bekanntgabe:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und des § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat werden nachfolgende Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzungen vom 18.05.2021 bekannt gegeben:

 

TOP 1

Vorkaufsrechtsanfrage Flst. 1067/15, Gemarkung Fürstenfeldbruck, Nähe Weidenstraße - dringliche Anordnung

 

Bekanntgabe

 

Der Stadtrat nimmt die Dringliche Anordnung vom 05.02.2021 in der Vorkaufs-rechtssache des Grundstücks mit der Fl.Nr. 1067/15, Gemarkung Fürstenfeldbruck zur Kenntnis.

 

 

TOP 2

Vorkaufsrechtsanfrage für das Grundstück Fl.Nr. 1074/33, Gemarkung Fürstenfeldbruck, Lärchenstraße 17 - dringliche Anordnung

 

Bekanntgabe

 

Der Stadtrat nimmt die Dringliche Anordnung vom 25.03.2021 zur Kenntnis.

 

 

TOP 3

Vorkaufsrechtsanfrage für die Grundstücke Fl.Nr. 403 und 404, Gemarkung Fürstenfeldbruck, Zum Krebsenbach - dringliche Anordnung

 

Bekanntgabe:

 

Der Stadtrat nimmt die Dringliche Anordnung vom 25.03.2021 zur Kenntnis.

TOP 4

Vorkaufsrechtsanfrage für das Grundstück Fl.Nr. 759, Gemarkung Fürstenfeldbruck, Nähe Hochfeldweg - dringliche Anordnung

 

Bekanntgabe:

 

Der Stadtrat nimmt die Dringliche Anordnung vom 25.03.2021 zur Kenntnis.

 

 

TOP 7

Bauleitplanung
Auftragsvergabe Rahmenplan nach Realisierungswettbewerb Aumühle/Lände

 

Beschluss:

 

1.  Der Stadtratsbeschluss Nr. 1 zu TOP 4 der Sitzung vom 15.12.2020 wird aufgehoben.

 

2.  Die Vergabe des Auftrages (Erstellen eines Rahmenplans mit der Option zur Beauftragung der Leistungsphase 1 des daraus resultierenden Bebauungsplans, Er-stellen eines Gestaltungshandbuchs und einer Zwischennutzungsstudie) erfolgt gemäß geltendem Vergaberecht.

 

3.  Den im Sachvortrag und mündlichen Bericht vorgeschlagenen Zuschlagskriterien wird zugestimmt.

 

4.  Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, erforderliche Rechtshandlungen vorzunehmen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt notwendige Rechtsgeschäfte abzuschließen und eventuell notwendige Erklärungen abzugeben.

 

 

TOP 10

Interessensbekundung Bewerbung Landesgartenschau 2033

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bewerbung für die Landesgartenschau im Jahr 2033 und die damit verbundenen Abgaben weiter zu verfolgen.

Sobald die Zeitschienen und Anforderungen für die nächste Bewerbungsperiode bekannt sind, wird der Stadtrat informiert.