Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 30

geänderten Beschluss ab:

 

Der Stadtrat beschließt, für eine bessere Einbindung der Betroffenen bei Sitzungsunterlagen zu sorgen, und ergänzt dazu seine Geschäftsordnung in § 28 („Form und Frist für die Einladung“) um den folgenden, zusätzlichen Absatz:

(7) Wenn Einrichtungen, Organisationen, Vereine, Unternehmen etc. in den Unterlagen zu einem öffentlichen Tagesordnungspunkt genannt werden oder direkt betroffen sind, erhalten ihre offiziellen Vertreter*innen (bei Schulen: Schulleitungen und Elternbeiräte, bei mehreren Schulen der Gemeinsame Elternbeirat) den Sachvortrag und alle nach Informationsfreiheitssatzung beantragbare Anhänge zeitgleich mit den Stadtratsmitgliedern zugesandt, damit sie dazu - falls nötig - rechtzeitig vor der Sitzung Stellung beziehen können. Eine Stellungnahme ist den Stadtrats- bzw. Ausschussmitgliedern zeitnah zur Kenntnis zu bringen.