Sitzung: 27.04.2021 Stadtrat
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 30
Vorlage: 2404/2021
geänderten Beschluss ab:
Der Stadtrat
beschließt, für eine bessere Einbindung der Betroffenen bei Sitzungsunterlagen
zu sorgen, und ergänzt dazu seine Geschäftsordnung in § 28 („Form und Frist für
die Einladung“) um den folgenden, zusätzlichen Absatz:
(7) Wenn
Einrichtungen, Organisationen, Vereine, Unternehmen etc. in den Unterlagen zu
einem öffentlichen Tagesordnungspunkt genannt werden oder direkt
betroffen sind, erhalten ihre offiziellen Vertreter*innen (bei Schulen:
Schulleitungen und Elternbeiräte, bei mehreren Schulen der Gemeinsame
Elternbeirat) den Sachvortrag und alle nach Informationsfreiheitssatzung
beantragbare Anhänge zeitgleich mit den Stadtratsmitgliedern zugesandt,
damit sie dazu - falls nötig - rechtzeitig vor der Sitzung Stellung beziehen
können. Eine Stellungnahme ist den Stadtrats- bzw. Ausschussmitgliedern zeitnah
zur Kenntnis zu bringen.