Sitzung: 13.04.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 1
Vorlage: 2321/2021
Geänderter Beschluss:
4.1 Die Anzahl wird auf max. 60 Plakatstandorte pro Wahlvorschlag begrenzt.
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 2
4.2 Die Größe der Plakate wird wie folgt festgesetzt:
2 Drittel in DIN A1 > max.
40 + 1 Drittel in DIN A0 > max. 20
Unter Einhaltung der Größe
sind auch andere Formen möglich.
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 2
4.9 Die Plakatstandorte
des gleichen Erlaubnisinhabers müssen mind. 100,00 m (gerechnet nach allen
Seiten) voneinander entfernt sein.
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 9
4.10 Die Plakatständer /
Plakattafeln sind so aufzustellen und zu befestigen, dass sie durch
Witterungseinflüsse nicht von der Befestigung gelöst werden und dadurch
Verkehrsbeeinträchtigungen bewirken. Die Befestigung hat mit geeignetem
Befestigungsmaterial, was Schäden am Träger / an Bäumen ausschließt, zu erfolgen.
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 12
5.1.1 folgende öffentliche Flächen stehen für Informationsstände zur
Verfügung:
südlicher Viehmarktplatz (insg. max. ca. 15 qm gem. Lageplan, wenn Grüner Markt)
(Anlage 1) = max. 5 Infostände
gleichzeitig möglich
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
6.1 Die Anzahl der Plakatwände werden auf 1 pro Partei festgesetzt. Werden nicht alle Standorte in Anspruch genommen, können den Antragstellern weitere Standorte genehmigt werden
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 4
Der Stadtrat beschließt das geänderte Konzept zur Wahlwerbung zu beschließen.
Es soll von der Verwaltung und den Parteien ab der Bundestagswahl 2021 verbindlich angewendet werden.
Die Anlagen 1 – 7 werden zum Bestandteil des Konzeptes erklärt.