Geänderter Beschluss:

 

4.1 Die Anzahl wird auf max. 60 Plakatstandorte pro Wahlvorschlag begrenzt.

 

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 2

 

4.2 Die Größe der Plakate wird wie folgt festgesetzt:

2 Drittel in DIN A1 > max. 40 + 1 Drittel in DIN A0 > max. 20

Unter Einhaltung der Größe sind auch andere Formen möglich.

 

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 2

 

4.9 Die Plakatstandorte des gleichen Erlaubnisinhabers müssen mind. 100,00 m (gerechnet nach allen Seiten) voneinander entfernt sein.

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 9

 

4.10 Die Plakatständer / Plakattafeln sind so aufzustellen und zu befestigen, dass sie durch Witterungseinflüsse nicht von der Befestigung gelöst werden und dadurch Verkehrsbeeinträchtigungen bewirken. Die Befestigung hat mit geeignetem Befestigungsmaterial, was Schäden am Träger / an Bäumen ausschließt, zu erfolgen.

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 12

 

5.1.1 folgende öffentliche Flächen stehen für Informationsstände zur Verfügung:

südlicher Viehmarktplatz (insg. max. ca. 15 qm gem. Lageplan, wenn Grüner Markt)

(Anlage 1) = max. 5 Infostände gleichzeitig möglich

 

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

 

6.1 Die Anzahl der Plakatwände werden auf 1 pro Partei festgesetzt. Werden nicht alle Standorte in Anspruch genommen, können den Antragstellern weitere Standorte genehmigt werden

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 4

 

Der Stadtrat beschließt das geänderte Konzept zur Wahlwerbung zu beschließen.

 

Es soll von der Verwaltung und den Parteien ab der Bundestagswahl 2021 verbindlich angewendet werden.

 

Die Anlagen 1 – 7 werden zum Bestandteil des Konzeptes erklärt.