Bekanntgabe:

 

Der Stadtrat nimmt den vorgelegten Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes für das Wirtschaftsjahr 2018 zur Kenntnis und entlastet den Kultur- und Werkausschuss - nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß § 25 Abs. 3 EBV.