Bekanntgabe:
Der Stadtrat nimmt den vorgelegten Prüfbericht des
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes für das Wirtschaftsjahr 2018 zur
Kenntnis und entlastet den Kultur- und Werkausschuss - nach Abschluss der
örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß § 25 Abs. 3 EBV.