Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 36, Nein-Stimmen: 2

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den Bayerischen Versorgungsverband nach § 2 Nr. 9 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu ermächtigen und gleichzeitig zu beauftragen, für alle Beschäftigten mit beamtenrechtlichen Versorgungsrechten (Beamte und Arbeitnehmer mit Versorgungsrechten/auf Zeit) die Feststellung der ruhegehaltfähigen Zeiten für alle nach „Soll“- oder „Kann“-Vorschriften anrechenbaren Vordienstzeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen, des im Sachvortrag stehenden Vorbehaltes* sowie der aktuell geltenden Rechtslage selbstständig und im höchstmöglichen Umfang zu vollziehen, sofern sich diese Vordienstzeiten ruhegehaltssteigernd auswirken.