Beschluss:
Das Vorhaben wird nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b GeschO zur Kenntnis genommen.
Die Mitglieder des
Planungs- und Bauausschusses nehmen den Sachverhalt sowie die Ausführungen zur
Kenntnis.
Beschluss:
Das Vorhaben wird nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b GeschO zur Kenntnis genommen.
Die Mitglieder des
Planungs- und Bauausschusses nehmen den Sachverhalt sowie die Ausführungen zur
Kenntnis.