Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Das Vorhaben wird nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b GeschO zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses nehmen den Sachverhalt sowie die Ausführungen zur Kenntnis.