Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 39, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

  1. Für den in Anlage 2 dargestellten Bereich wird der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 60/1  „Neubau Bauhof im Bereich der Landsberger Straße, südlich des Waldfriedhofs, östlich der Freiwilligen Feuerwehr“

 

  1. Das Bebauungsplanverfahren soll im Regelverfahren durchgeführt werden. Parallel erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf zu erarbeiten und die im Sachvortrag dargestellten städtebaulichen Ziele als Grundlage zu verwenden. Der Vorentwurf soll dem Planungs- und Bauausschuss zur Beratung vorgelegt werden.