Sitzung: 23.02.2021 Stadtrat
Beschluss: Kenntnis genommen
Bekanntgabe:
Entsprechend den Bestimmungen des
Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und
des § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat werden
nachfolgende Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen
Sitzungen vom 26.01.2021 bekannt gegeben:
TOP 1 |
Entlastung des Aufsichtsrates der
Stadtwerke FFB GmbH für das Geschäftsjahr 2019 |
Beschluss:
1. Der Stadtrat empfiehlt
der Gesellschafterversammlung gemäß § 11 lit b) des Gesellschaftsvertrages der
Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH folgendes zu beschließen
Den Mitgliedern des
Aufsichtsrates der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, ohne dem
Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn OB Raff, für den Zeitraum vom 01. Januar 2019
bis 31. Dezember 2019 die Entlastung zu erteilen.
Der Stadtrat ermächtigt
den Oberbürgermeister oder den Vertreter im Amt, als alleinigen
Gesellschaftsvertreter der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Fürstenfeldbruck die o. g. Beschlüsse
zu fassen und zu vollziehen.
2. Der Stadtrat empfiehlt
der Gesellschafterversammlung gemäß § 11 lit b) des Gesellschaftsvertrages der
Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH folgendes zu beschließen:
Dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Fürstenfeldbruck
GmbH, Herrn OB Raff, für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
die Entlastung zu erteilen.
Der Stadtrat
ermächtigt den Oberbürgermeister oder den Vertreter im Amt, als alleinigen
Gesellschaftsvertreter der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Fürstenfeldbruck die o. g. Beschlüsse
zu fassen und zu vollziehen.