Beschluss: Kenntnis genommen

Bekanntgabe:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und des § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat werden nachfolgende Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzungen vom 26.01.2021 bekannt gegeben:

 

TOP 1

Entlastung des Aufsichtsrates der Stadtwerke FFB GmbH für das Geschäftsjahr 2019

 

Beschluss:

 

1.  Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung gemäß § 11 lit b) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH folgendes zu beschließen

 

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, ohne dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn OB Raff, für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 die Entlastung zu erteilen.

 

Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister oder den Vertreter im Amt, als alleinigen Gesellschaftsvertreter der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Fürstenfeldbruck die o. g. Beschlüsse zu fassen und zu vollziehen.

 

2.  Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung gemäß § 11 lit b) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH folgendes zu beschließen:

 

Dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, Herrn OB Raff, für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 die Entlastung zu erteilen.

 

Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister oder den Vertreter im Amt, als alleinigen Gesellschaftsvertreter der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Fürstenfeldbruck die o. g. Beschlüsse zu fassen und zu vollziehen.