Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Integration, Soziales, Jugend und Sport beschließt die „Richtlinien zur freiwilligen Förderung von ortsansässigen gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Organisationen im Bereich Soziales“ wie in Anlage 1 formuliert.

 

Die Richtlinien gelten ab 01.01.2021. Ab diesem Zeitpunkt treten alle bisherigen Regelungen zur freiwilligen Förderung im Bereich Soziales außer Kraft, die nicht an einen Vertrag oder einen Stadtratsbeschluss gebunden sind.

 

Der Förderung im Rahmen dieser Richtlinien bleibt ein jährliches Budget in Höhe von 10.000,00 € zugeordnet.