Sitzung: 02.12.2020 Planungs- und Bauausschuss
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Abstimmung: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 2186/2020
Aufgrund der diversen Vorschläge kommen die
Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses mit Einzelabstimmung der
aufgeführten Punkte zu folgendem
geänderten Beschluss:
Der Planungs- und Bauausschuss beschließt:
1. Das Vorhaben wird nach §
17 Abs. 2 Nr. 5 b GeschO zur Kenntnis genom-
men.
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen:
0
2. Aufgrund der städtebaulichen Bedeutung wird ein Fachbeirat
eingesetzt, mit
den entsprechenden Aufgaben (Klimaneutralität, Verkehr, Fahrräder, Durchwegung,
etc.), die in der Diskussion erörtert wurden.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 1
3. Die
Verwaltung wird mit der Aufstellung eines Bebauungsplans beauf-
tragt. Das Plangebiet soll hier den Bereich
südlich der bestehenden Bebauung, östlich der Cerveteriestraße, nördlich der
Rothschwaiger Straße und westlich der Hubertusstraße sowie im nördlichen Teil
westlich des Rothschwaiger Feldweges umfassen und städtebauliche Planungsziele,
insbesondere die Erhaltung des Waldes und die Steuerung der südlich des
Vorhabens anschließenden Bebauung beinhalten.
Weiterhin wird die Verwaltung
beauftragt den Flächennutzungsplan entsprechend der o.g. Ziele zu ändern. Das
Plangebiet soll den Bereich südlich der bestehenden Bebauung, östlich der
Cerveteriestraße, nördlich der Rothschwaiger Straße und westlich der
Hubertusstraße umfassen.
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0