Sitzung: 27.10.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 36, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 2188/2020
Beschluss:
1.
Der
Beschluss vom 31.08.2020 wird aufgehoben.
2.
Der
Stadtrat beschließt die Aussetzung der Kosten für alle jährlichen Sondernutzungserlaubnisse
(außer Zeitungsständer, Zigarettenautomaten, Kaugummiautomaten) für das Jahr
2020. Diese Kosten wenden den Erlaubnisinhabern für das Jahr 2021
gutgeschrieben.
3.
Die
Verwaltung schreibt zeitnah alle betreffenden Erlaubnisinhaber an und
informiert diese, dass eine Zahlung der SN-Gebühren erst wieder ab dem Jahr
2022 fällig wird. Für Unternehmen, die ab 2021 nicht mehr tätig sind, soll die
Rückerstattung der Gebühren erfolgen.
4.
Für einmalige
Sondernutzungen im Jahr 2020 für Dekorationsgegenstände nach Nr. 7 des SNGVerZ,
die für wirtschaftsfördernde Aktionen aufgestellt werden, werden keinen Kosten
erhoben. Für bereits durchgeführte Aktionen werden die Kosten rückerstattet.