Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 36, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

1.    Der Beschluss vom 31.08.2020 wird aufgehoben.

2.    Der Stadtrat beschließt die Aussetzung der Kosten für alle jährlichen Sondernutzungserlaubnisse (außer Zeitungsständer, Zigarettenautomaten, Kaugummiautomaten) für das Jahr 2020. Diese Kosten wenden den Erlaubnisinhabern für das Jahr 2021 gutgeschrieben.

 

3.    Die Verwaltung schreibt zeitnah alle betreffenden Erlaubnisinhaber an und informiert diese, dass eine Zahlung der SN-Gebühren erst wieder ab dem Jahr 2022 fällig wird. Für Unternehmen, die ab 2021 nicht mehr tätig sind, soll die Rückerstattung der Gebühren erfolgen.

 

4.    Für einmalige Sondernutzungen im Jahr 2020 für Dekorationsgegenstände nach Nr. 7 des SNGVerZ, die für wirtschaftsfördernde Aktionen aufgestellt werden, werden keinen Kosten erhoben. Für bereits durchgeführte Aktionen werden die Kosten rückerstattet.