Sitzung: 27.10.2020 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 11
Vorlage: 2089/2020
geänderten Beschluss:
1.
Dem Sachantrag Nr.
175/2014-2020 (Anlage 1) wird entsprochen. Die in der Anlage 2 und 3 beigefügte
Satzung inkl. Begründung wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Verfahren zum Erlass einer Baumschutzverordnung nach Art. 52 BayNatSchG zu
beginnen. Nach ca. 2 Jahren soll die Satzung auf deren Funktionalität hin
überprüft werden.
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 24
Der
Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.
2.
Die Stadt
Fürstenfeldbruck geht beim Baumschutz mit gutem Beispiel voran. Sie schützt auf
ihren eigenen Flächen die Bäume gemäß den Grundsätzen der vorgeschlagenen
Baumschutzverordnung und wendet diese Grundsätze bei der Aufstellung oder
Anpassung von Bebauungsplänen und in städtebaulichen Verträgen an.
Ja-Stimmen: 32
Nein-Stimmen: 4
3.
Für ein etwaiges
Förderprogramm für den Erhalt von Bäumen in der Stadt werden im Haushalt ab
2021 25.000, - EURO pro Jahr eingestellt aber bis zum Beschluss eines
Förderprogrammes mit Sperrvermerk versehen.