Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 11

geänderten Beschluss:

 

 

1.    Dem Sachantrag Nr. 175/2014-2020 (Anlage 1) wird entsprochen. Die in der Anlage 2 und 3 beigefügte Satzung inkl. Begründung wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zum Erlass einer Baumschutzverordnung nach Art. 52 BayNatSchG zu beginnen. Nach ca. 2 Jahren soll die Satzung auf deren Funktionalität hin überprüft werden.

 

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 24

 

Der Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.

 

2.    Die Stadt Fürstenfeldbruck geht beim Baumschutz mit gutem Beispiel voran. Sie schützt auf ihren eigenen Flächen die Bäume gemäß den Grundsätzen der vorgeschlagenen Baumschutzverordnung und wendet diese Grundsätze bei der Aufstellung oder Anpassung von Bebauungsplänen und in städtebaulichen Verträgen an.

 

Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 4

 

3.     Für ein etwaiges Förderprogramm für den Erhalt von Bäumen in der Stadt werden im Haushalt ab 2021 25.000, - EURO pro Jahr eingestellt aber bis zum Beschluss eines Förderprogrammes mit Sperrvermerk versehen.