Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0

Ursprünglicher Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die ehrenamtlichen Geräte- und Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Fürstenfeldbruck gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG ab dem 01.01.2021 eine monatliche Aufwandsentschädigung entsprechend nachfolgender Aufstellung erhalten:

 

Funktion

Gesamtbetrag

pro Monat

Gerätewart/e Aich

  30,20 Euro

Gerätewart/e Puch

  30,20 Euro

Jugendwart/e Fürstenfeldbruck

318,80 Euro

Jugendwart/e Aich

  30,20 Euro

Jugendwart/e Puch

  30,20 Euro

 

Sollte eine Funktion von mehreren Personen ausgeübt werden, wird der Gesamtbetrag entsprechend aufgeteilt.

 

Die Aufwandsentschädigung wird gemäß Art. 11 Abs. 4 Satz 2 BayFwG monatlich im Voraus gezahlt. Sie ruht mit Beginn des dritten Monats, wenn das Ehrenamt ununterbrochen die vorangegangenen zwei Monate nicht wahrgenommen wurde (Art. 11 Abs. 3 Satz 1 BayFwG).

 

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die ehrenamtlichen Geräte- und Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Fürstenfeldbruck gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG ab dem 01.01.2021 eine monatliche Aufwandsentschädigung entsprechend nachfolgender Aufstellung erhalten:

 

Funktion

Gesamtbetrag

pro Monat

Gerätewart/e Aich

  30,20 Euro

Gerätewart/e Puch

  30,20 Euro

Jugendwart/e Fürstenfeldbruck (4 JW)

120,80 Euro

Jugendwart/e Aich

  30,20 Euro

Jugendwart/e Puch

  30,20 Euro

 

Sollte eine Funktion von mehreren Personen ausgeübt werden, wird der Gesamtbetrag entsprechend aufgeteilt.

 

Die Aufwandsentschädigung wird gemäß Art. 11 Abs. 4 Satz 2 BayFwG monatlich im Voraus gezahlt. Sie ruht mit Beginn des dritten Monats, wenn das Ehrenamt ununterbrochen die vorangegangenen zwei Monate nicht wahrgenommen wurde (Art. 11 Abs. 3 Satz 1 BayFwG).

 


(StRe Dr. Jakobs  und Neuhierl sind abwesend)