Sitzung: 06.10.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 2215/2020
Ursprünglicher Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die ehrenamtlichen Geräte- und Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Fürstenfeldbruck gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG ab dem 01.01.2021 eine monatliche Aufwandsentschädigung entsprechend nachfolgender Aufstellung erhalten:
Funktion |
Gesamtbetrag pro Monat |
Gerätewart/e Aich |
30,20 Euro |
Gerätewart/e Puch |
30,20 Euro |
Jugendwart/e Fürstenfeldbruck |
318,80 Euro |
Jugendwart/e Aich |
30,20 Euro |
Jugendwart/e Puch |
30,20 Euro |
Sollte eine Funktion von mehreren Personen ausgeübt werden, wird der Gesamtbetrag entsprechend aufgeteilt.
Die Aufwandsentschädigung wird gemäß Art. 11 Abs. 4 Satz 2 BayFwG monatlich im Voraus gezahlt. Sie ruht mit Beginn des dritten Monats, wenn das Ehrenamt ununterbrochen die vorangegangenen zwei Monate nicht wahrgenommen wurde (Art. 11 Abs. 3 Satz 1 BayFwG).
Geänderter Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die ehrenamtlichen Geräte- und Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Fürstenfeldbruck gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG ab dem 01.01.2021 eine monatliche Aufwandsentschädigung entsprechend nachfolgender Aufstellung erhalten:
Funktion |
Gesamtbetrag pro Monat |
Gerätewart/e Aich |
30,20 Euro |
Gerätewart/e Puch |
30,20 Euro |
Jugendwart/e Fürstenfeldbruck (4 JW) |
120,80 Euro |
Jugendwart/e Aich |
30,20 Euro |
Jugendwart/e Puch |
30,20 Euro |
Sollte eine Funktion von mehreren Personen ausgeübt werden, wird der Gesamtbetrag entsprechend aufgeteilt.
Die Aufwandsentschädigung wird gemäß Art. 11 Abs. 4 Satz 2 BayFwG monatlich im Voraus gezahlt. Sie ruht mit Beginn des dritten Monats, wenn das Ehrenamt ununterbrochen die vorangegangenen zwei Monate nicht wahrgenommen wurde (Art. 11 Abs. 3 Satz 1 BayFwG).
(StRe Dr. Jakobs und Neuhierl sind abwesend)